Steuern sparen!

INFORMATION

Einkommensteuer: Bonus für Handwerkerleistungen

Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Privatpersonen die Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuererklärung absetzen. Pro Jahr kann damit jeder Haushalt jetzt maximal 600 Euro (20 Prozent von maximal 3.000 Euro) steuerfrei geltend machen.

Diese neue Regelung betrifft alle Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2005 erbracht oder getätigt wurden. Der Steuervorteil wird im darauf folgenden Jahr mit der Einkommensteuer verrechnet. Für das Jahr 2006 wird der Steuerbonus für die Handwerkerrechnung also im nächsten Jahr eingestrichen.

Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskraftkosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat aufgeführt ist. Nicht begünstigt sind Materialkosten oder Lieferware. Um den Steuerbonus geltend zu machen, muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis – beispielsweise ein Kontoauszug – beigelegt werden.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Weitergehende Infos erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.